Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe an einem Wohnhaus

Förderung für Wärmepumpen in NRW 2026

Für Ein- und Zweifamilienhäuser in Nordrhein-Westfalen kommt der Zuschuss 2026 vom Bund. Das Land fördert nur noch Erdwärme in Mehrfamilienhäusern. Rechnen Sie Ihren Zuschuss direkt aus.

3-Minuten-Check · kostenlos

Wie heizen Sie aktuell?

Erste Frage zur Eignungsprüfung – ein Klick startet den Check.

SMS-bestätigt · Persönliche Einschätzung statt Algorithmus ·Empfänger ansehen

Stand: 31. Oktober 2026 · Redaktion duesseldorfer-waermepumpe.de · Verbindlich sind die Angaben der Förderstellen

Kurzantwort

Wer 2026 in Nordrhein-Westfalen eine Wärmepumpe in ein Ein- oder Zweifamilienhaus einbaut, bekommt den Zuschuss von der KfW (Programm 458): bis zu 70 %, mit höchstem Einkommensbonus bis zu 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten.Das Land NRW zahlt dafür nichts dazu – progres.nrw fördert 2026 nur noch Erdwärmesonden in Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten. Kommunale Programme gibt es vereinzelt; das Düsseldorfer Programm ist derzeit pausiert.

Förderrechner: Ihr KfW-Zuschuss in NRW

Vereinfachte Rechnung für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser nach KfW 458 (Konditionen für Anträge ab 21.07.2026). Verbindlich ist nur die Förderzusage der KfW.

Fördersatz

–

Zuschuss

–

Ihr Eigenanteil

–

Annahmen: 30 % Grundförderung; Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus nur für Selbstnutzer und nur für die selbst bewohnte Wohneinheit (Klimabonus beim Austausch einer förderfähigen Altanlage). Deckel 70 %, mit höchstem Einkommensbonus 80 %. Förderfähige Kosten: 1. Wohneinheit nach Kürzungsfahrplan, 2. Wohneinheit 15.000 €; beim Zweifamilienhaus je zur Hälfte auf beide Einheiten verteilt. Stand 31.10.2026.

Förderung mit Fachbetrieb prüfen

Bund, Land, Kommune: wer in NRW was zahlt

EbeneProgrammFür Ein-/Zweifamilienhaus 2026
BundKfW 458 Heizungsförderungja – 30 % + bis 16 % + bis 40 %, Deckel 70/80 %
Land NRWprogres.nrw – Klimaschutztechniknein – nur Erdwärme in Bestandsgebäuden ab 3 Wohneinheiten
DüsseldorfKlimafreundliches Wohnen und Arbeitenderzeit pausiert, keine Neuanträge
Andere Städteeigene Programmeunterschiedlich – im Förder-Navi des Landes prüfen

Den vollständigen Rechenweg mit Beispielen für Mehrfamilienhäuser und WEG erklärt unsere Schwesterseite im RatgeberKfW 458: förderfähige Kosten und Kürzungsfahrplan.

progres.nrw 2026: Wer noch Landesförderung bekommt

Das Landesprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik (Richtlinie 2026, Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg) fördert im Bereich Wärmepumpe nur noch die Kombination aus Erdwärmesonde und Wärmepumpe:

  • ✓Gebäude: Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten im Bestand (Bauantrag mindestens fünf Jahre alt).
  • ✓Zuschuss: 30 € pro Bohrmeter, Bohrungen bis 400 m, Förderhöchstgrenze 15.000 €.
  • ✓Antragsberechtigt: u. a. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen.
  • ✓Technik: Auslegung nach VDI 4640, Jahresarbeitszahl nach den Mindestanforderungen der BEG Wohngebäude.

Achtung bei älteren Ratgebern: Frühere progres.nrw-Konditionen für alle Gebäudetypen gelten nicht mehr. Maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie der Bezirksregierung Arnsberg.

Wärmepumpen-Förderung 2027: der Kürzungsfahrplan

Die KfW senkt die Förderung ab Februar 2027 schrittweise. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Einbau.

AntragFörderfähige Kosten (1. WE)Klimabonus
bis 31.01.202728.000 €16 %
ab 01.02.202727.250 €12 %
ab 01.08.202726.500 €8 %
ab 01.02.202825.750 €4 %
ab 01.08.202825.000 €entfällt

Fahrplan nach heutigem Stand der KfW (Absenkung um 750 € bzw. 4 Prozentpunkte je Halbjahr). Politische Änderungen sind möglich.

Voraussetzungen, an denen Anträge in NRW scheitern

  • ✓Antrag vor Baubeginn: Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung, dann Antrag im Portal „Meine KfW“ – die Klausel lässt sich nicht nachträglich ergänzen.
  • ✓Schallgrenze 2026: Außen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten.
  • ✓Bestätigung zum Antrag: BzA durch Energieeffizienz-Experten oder zugelassenes Fachunternehmen.
  • ✓Bestandsgebäude: Bauantrag mindestens fünf Jahre vor Antragstellung.
  • ✓Hydraulischer Abgleich: Pflicht und Teil der Nachweise.

Quellen und redaktioneller Stand

Sie wohnen in Düsseldorf?

Dann prüft ein Fachbetrieb kostenlos, welche Förderung zu Ihrem Haus passt. Anfragen nehmen wir derzeit nur aus dem Düsseldorfer Stadtgebiet an.

FAQ: Wärmepumpen-Förderung in Nordrhein-Westfalen

Wird die Wärmepumpe 2026 in NRW noch gefördert?▼
Ja, über die Bundesförderung KfW 458: 30 % Grundförderung, bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 % (80 % mit höchstem Einkommensbonus) von bis zu 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit. Eine zusätzliche Landesförderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es 2026 nicht.
Gibt es eine Wärmepumpen-Förderung des Landes NRW für Privatpersonen?▼
Nur eingeschränkt: progres.nrw – Klimaschutztechnik fördert oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe in Bestandsgebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten, mit 30 € pro Bohrmeter und höchstens 15.000 €. Privatpersonen sind antragsberechtigt, Ein- und Zweifamilienhäuser aber nicht erfasst.
Wann bekommt man 70 % Förderung für eine Wärmepumpe?▼
Wenn mehrere Boni zusammenkommen, etwa Grundförderung (30 %) plus Klimabonus (16 %) plus mindestens 30 % Einkommensbonus – das ergibt rechnerisch 76 % und wird auf 70 % gedeckelt. Bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (40 % Einkommensbonus) steigt der Deckel für Selbstnutzer auf 80 %.
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen ab 2027?▼
Nach dem aktuellen KfW-Fahrplan sinken ab 01.02.2027 halbjährlich die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab 01.08.2028 entfällt der Klimabonus. Grundförderung und Einkommensbonus bleiben nach heutigem Stand unverändert.
Welche Wärmepumpen sind 2026 förderfähig?▼
Neben den Effizienzanforderungen gilt seit 1. Januar 2026 eine verschärfte Schallanforderung: Außen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen (vorher 5 dB). Förderfähige Modelle listet das BAFA.