Kurzantwort: Darf die Wärmepumpe aufs Garagendach?
Ja – die Grenzgarage bleibt privilegiert. Laut Runderlass des NRW-Bauministeriums vom 29. August 2023 verliert eine Garage oder ein Carport an der Grundstücksgrenze die abstandsrechtliche Privilegierung nicht, wenn darauf das Außengerät einer Wärmepumpe steht. Geprüft wird nur noch, ob dasAußengerät selbst die Abstandsflächen- und die Lärmschutzvorschriften einhält.
Für viele Reihen- und Doppelhäuser ist das eine echte Option: Das Garagendach liegt oft weiter von Schlaf- und Wohnzimmerfenstern entfernt als ein Platz im schmalen Garten, und es kostet keine Gartenfläche. Ob es der bessere Standort ist, entscheiden aber Statik, Schall und der Leitungsweg zum Heizraum.
Der häufigste Irrtum: „Steht etwas auf der Grenzgarage, wird sie abstandsflächenpflichtig.“ Das galt nach der Rechtsprechung zur alten BauO NRW 2000. Für die seit 2018 geltende BauO NRW stellt das Ministerium klar, dass diese Linie für Wärmepumpen-Außengeräte nicht mehr anzuwenden ist.

