Kurzantwort
Kein Bauantrag, aber drei Pflichten. Wärmepumpen sind in NRW verfahrensfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 4 d BauO NRW). Vor dem Einbau brauchen Sie eine Bescheinigung über die Einhaltung der Vorschriften, die Anlage wird bei der Netzgesellschaft Düsseldorf nach § 14a EnWG angemeldet – und bei Erdwärme kommt eine wasserrechtliche Erlaubnis hinzu.
Viele Eigentümer verwechseln „verfahrensfrei“ mit „ohne Vorgaben“. Abstandsregeln, Lärmschutz, Denkmalschutz und Festsetzungen im Bebauungsplan gelten weiter. Wer sie früh mit dem Fachbetrieb prüft, vermeidet Umplanungen nach dem Auftrag.

